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zu den Seminaren

Seminare in den Freiwilligendiensten

Bei uns sind Freiwilligendienstleistende im Sport jederzeit (zum 01. oder 15. jeden Monat) willkommen und können einen Dienst beginnen. Die Teilnahme an Bildungsangeboten ist neben der Arbeit in den Einsatzstellen ein wesentlicher Bestandteil der Freiwilligendienste (FWD) im Sport. Vom Gesetzgeber sind bei einem 12-monatigen FWD insgesamt 25 Seminartage vorgeschriebenen. Werden mehr als 12 Monaten abgeleistet, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag pro zusätzlichem FWD-Monat.  

Die konkrete Anzahl deiner abzuleistenden Seminartage findest du in deinem Vertrag bzw. aktuell immer im monatlichen Newsletter (per Mail). Die volle Anzahl der Seminartage muss einen Monat vor Dienstende absolviert und eingereicht worden sein. 

Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht. Der Urlaub ist außerhalb der Seminarzeiten zu planen. 

Ein Pflichtbestandteil für die Anerkennung deines Freiwilligendienstes (FWD) im Sport ist außerdem die Durchführung und Dokumentation eines eigenen FWD-Projektes.

 

Aufbau der Seminare

Die Seminare sind aufgeteilt in ASC-Trägerseminare und frei wählbare Seminartage. In unserer Lehrgangsplanung sind die Trägerseminar als Pflichtseminare kenntlich gemacht. Sie werden über den ASC Göttingen organisiert und finanziert.

Frei wählbare Seminartage sind ebenso verpflichtend, jedoch vom Inhalt her frei wählbar und selbstständig zu organisieren sowie zu finanzieren.

Per E-Mail erhalten die FWDler:innen sowie Mentor:innen die Gesamtzahl der abzuleistenden Seminartage und die darin enthaltene Anzahl der frei wählbaren Seminartage. 

Seminare

Bei Seminargruppen mit ÜL-C Breitensport oder Vereinsmanager-C Lizenz teilen sich die ASC-Trägerseminare mit jeweils 5 Tagen in ein Einführungs-, ein 1. und ein 2. Zwischen- sowie ein Abschlussseminar auf. Ausnahmen bestehen bezüglich des 2. Zwischenseminars bei den Fachlizenzen und wenigen anderen Seminargruppen. Über unsere Lehrgangsplanung wird deutlich, welche Teile einer Seminargruppe Pflichtseminare (Trägerseminare) und welche frei wählbare Seminare sind. Für Bundesfreiwilligen-dienstleistende (BFDler:innen) sind zusätzlich 5 Tage Politische Bildung als weiterer verpflichtender Bestandteil des FWDs zu absolvieren.  

Die Arbeitszeit beträgt während der ASC-Trägerseminare in Präsenz täglich mindestens sechs Zeitstunden bzw. 8 Lerneinheiten (ausgenommen An- und Abreisetag). Gearbeitet wird in der Regel vormittags und nachmittags, manchmal auch abends. Während der Freizeit besteht die Möglichkeit zu kreativer Betätigung oder sportlichen Aktivitäten – teilweise mit Anleitung durch die Referenten/Referentinnen des ASC Göttingen oder durch die Freiwilligen selbst. In der Regel wird das 1. Zwischenseminar als ASC-Trägerseminar Online im Blended learning-Format über unsere Lernplattform Edubreak durchgeführt (Ausnahmen siehe aktuelle Lehrgangsplanung). Über 6 bis 8 Wochen werden verschiedene Aufgaben im Rahmen von 40 Lerneinheiten (5 Seminartagen) zur flexiblen Zeiteinteilung absolviert. So kann der/die FWDler:in das Aufgabenpensum jederzeit mit der Einsatzstelle abstimmen. Die Bearbeitung der Aufgaben auf Edubreak gilt ebenso als Arbeitszeit! Unterstützung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Aufgaben wird über den/die Mentor:in in der Einsatzstelle sowie die Referent:innen auf Edubreak gewährleistet.  

Die Freiwilligen wirken aktiv an der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Seminare mit (=>Bildungsjahr). Jedes Seminar wird am Ende der Woche mit den Gruppenmitgliedern ausgewertet. 

Deine frei wählbaren Seminartage

Frei wählbare Seminartage sind zusammen mit Deiner Einsatzstelle zu planen. Bestmöglich können freie Seminartage für die Vollendung der begonnenen (Fach-)Lizenz genutzt werden. Für viele Lizenzen ist ein gültiger Erste-Hilfe-Schein (nicht älter als 2 Jahre) zum Zeitpunkt der Beantragung notwendig. Ein Erste-Hilfe-Kurs kann als freier Seminartag anerkannt werden. Freie Seminartage können aber auch anders absolviert werden. Bspw. über Seminare des ASC Göttingen, die extra dafür angeboten werden. Eine Übersicht findest du unter Seminarangebote. Auch Seminare des Landessportbundes oder der örtlichen Volkshochschule können angerechnet werden. Generell gilt, alle Seminare sind möglich, welche über (externe) Bildungsträger offiziell ausgeschrieben sind und mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. Die Wahl der frei wählbaren Seminartage ist „frei“ und soll ermöglichen den individuellen Interessen nachzugehen 

Folgende Bedingungen sind für die Anrechnung zu beachten:

  • Es können nur ganze Seminartage im Rahmen von mindestens 6 Lerneinheiten (LE) bzw. min. 4,5 Stunden angerechnet werden. Eine LE umfasst 45min.   

  • Kalendertag vor Lerneinheiten: An einem Kalendertag kann nicht mehr als ein Seminartag absolviert werden.    

  • Der Seminartag muss während der Vertragslaufzeit als FWDler:in besucht werden.  

  • Der Seminartag muss von externen Referierenden geleitet werden. Interne Fortbildungen werden nicht angerechnet (außer Sie werden von externen Referierenden geleitet).   

  • FWDler:innen müssen Teilnehmende des Seminartags sein, nicht Organisator:innen oder anleitende Tätigkeit innehaben.  

  • Eine Kombination von unabhängigen freien Seminartagen ist nicht möglich (Bsp.: 3 LE-Seminar an einem Tag und 3 LE-Seminar an einem anderen Tag, die nichts miteinander zu tun haben).  

  • Die Teilnahmebescheinigungen freier Seminartage, welche nicht vom Träger durchgeführt wurden, sind schnellstmöglich als Scan oder in Kopie an den ASC Göttingen zu senden (Mail: seminare@fwd-sport.de oder Post: ASC Göttingen, Danziger Straße 21, 37085 Göttingen).    

Beachte außerdem:  

  • „Seminartage sind Arbeitstage“: Für Seminare an Wochenenden oder zusätzlich zur wöchentlichen Arbeitszeit muss ein entsprechender Zeitausgleich mit der Einsatzstelle abgesprochen werden. 

  • Anmeldung für freie Seminartage erfolgen über die Website des ASC Göttingen, das Bildunsportal des Landessportbund Niedersachsen oder auf den Websites anderer Bildungsträger.   

  • Infos zum Anmeldestart der freien Seminartage des ASC Göttingen sind im Newsletter zu finden.

  • Kostenübernahme von 70 Euro (inkl. Fahrtkosten) ist nur bei der Einsatzstelle Schule möglich. Originalbelege müssen gemeinsam mit dem entsprechenden Formular beim ASC Göttingen eingereicht werden

Bei Fragen zu Seminartagen des ASC Göttingen, Unsicherheiten bezüglich der Anerkennung eines geplanten freien Seminartages von externen Anbietern oder der Kostenübernahme stehen wir telefonisch (0551 517 46 500) oder per Mail (seminare@fwd-sport.de) gerne beratend zur Seite.  

Euer FWD-Team  

Finanzierung

Die 15 Seminartage der Trägerseminare (Einführungsseminar, Zwischenseminar und Abschlussseminar), werden vom ASC Göttingen finanziert und sind für die Freiwilligen und die Einsatzstellen kostenfrei. Das Seminar der Politische Bildung, wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben finanziert und ist ebenfalls kostenfrei.

Fahrtkosten zu den Trägerseminaren:

Die Fahrtkosten werden vom ASC Göttingen, nach Vorgaben es Bundesreisekostengesetz, erstattet. Hinweise zur Erstattung der Fahrtkosten sind unter Downloads zu finden. Kosten können nur vollständig erstattet werden, wenn die Bedingungen eingehalten werden.

Frei wählbaren Seminartage - werden gemeinsam von den Freiwilligen und der EST geplant:

Einsatzstelle-Verein: Kosten trägt der Verein - in Rücksprache mit der EST

Einsatzstelle-Schule: Kosten übernimmt der ASC Göttingen - im Rahmen von 70€ pro Seminartag (mind. 6 LE) inklusive Fahrtkosten. Für die Rückerstattung der Seminarkosten muss das entsprechende Formular (zu finden unter Downloads) ausgefüllt, unterzeichnet und mit der Teilnahmebescheinigung im Original an den ASC gesendet werden.

Fehlzeiten und Krankmeldung

Erkrankung während der regulären Arbeitszeit

  1. Bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einen Anruf bei der zuständigen Einsatzstelle so früh wie möglich tätigen.
  2. Nach dem Besuch des Arztes eine Nachricht an krankmeldung@fwd-sport.de und der Einsatzstelle in CC mit der Nennung der jeweiligen Ausfallzeit, welche auf der ausgedruckten eAU des Arztes zu finden ist.
  3. Die Krankzeit wird nach wie vor, von uns ins Lohnprogramm übertragen und anschließend von den Krankenkassen bestätigt.

Erkrankung während der Seminarzeit

Ist die Teilnahme an einem Seminar aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, muss neben den oben genannten Schritten, zuätzlich eine Mail an seminare@fwd-sport.de mit der Ausfallzeit gesendet werden.

Nach Bestätigung der Krankmeldung durch die Krankenkassen, werden die Seminartage als "entschuldigt teilgenommen" gewertet und dem Seminarkonto verbucht. Die versäumten Lerneinheiten können jedoch nicht für den Erwerb der jeweiligen Lizenz angerechnet werden, daher empfehlen wir bei bestehendem Lizenzwunsch mit dem/der Seminarverantwortlichen in Kontakt zu treten und nach einem Ersatzseminar zu suchen.

Unsere Partner

FÖJ im Sport
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
ASC
Sportjugend Niedersachsen
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