Einsatzstelle werden!
Voraussetzungen
Als Einsatzstellen im Sport kommen Sportvereine, Sporteinrichtungen, Sportorganisationen und Bildungsstätten in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren oder sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Weitere Aufgabenbereiche sind Sport und Organisation, Sport und Wettkampf, Sporträume, Sport und Ältere sowie Sport mit Behinderten.
Auch für Schulen, Kindertagesstätten und gemeinwohlorientierte Einrichtungen (z.B. Fördervereine) ist es möglich, sich als Einsatzstelle für den Freiwilligendienst im Sport anerkennen zu lassen.
Außerdem haben Sie eine Steuernummer (z.B. Vereine/ freie Schulträger) oder sind einer Landesschulbehörde zugeordnete Schule?
Dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen als Einsatzstelle anerkannt zu werden!
Ihre Aufgaben
- Anleitung und Betreuung der Freiwilligen durch haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen
- Gewährung von mind. 26 Tagen Jahresurlaub und Freistellung der/des Freiwilligen für 25 Seminartage pro Jahr (bei 12 Monaten)
- Erstattung der monatlichen Einsatzstellenrate an den Träger (s. Finanzierung)
- Zeugniserstellung in Absprache mit dem Träger
Unsere Aufgaben
- Vermittlung und Beratung
- Allgemeine Organisation und Verwaltung
- Pädagogische Begleitung
- Organisation und Durchführung von Seminaren
- Auszahlung des Taschengeldes
- Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
Finanzierung
Der FWD im Sport in Niedersachsen kostet für Einsatzstellen aus dem organisierten Sport (Sportvereine und -verbände oder Stadtsportbund (SSB) und Kreissportbund (KSB)) 490 Euro monatlich. Für alle anderen Einsatzstellen (Schulen, Kindertagesstätten, Gemeinden etc.) liegen die monatlichen Einsatzstellenkosten bei 580 Euro. Darin sind 19 % Umsatzsteuer enthalten.
Schulen können die monatlichen Einsatzstellenkosten über die zuständige Landesschulbehörde finanzieren. Die Schule muss sich den Einsatz von Freiwilligen vor Dienstbeginn bei ihrer Landesschulbehörde genehmigen lassen.
ANER
KENN
UNG
Ablauf zur Anerkennung als Einsatzstelle
Aufgrund des Systems in Niedersachsen ist es notwendig, dass sich die Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie im Bundesfreiwilligendienst anerkennen lassen.
- FSJ-Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle ausdrucken
- Antrag vollständig ausfüllen
- Steuernummer/Landesschulbehörde und Tätigkeitsbeschreibung nicht vergessen!
- Unterschrieben und abgestempelt an den ASC Göttingen von 1846 e.V. senden
Sollte es keine Rückfragen geben, erhalten Sie von uns nach wenigen Tagen eine Bestätigung als Einsatzstelle im FSJ im Sport und einen vorausgefüllten Antrag zur Anerkennung für den BFD.
- BFD-Antrag ausfüllen, unterschrieben und abgestempelt an den ASC Göttingen von 1846 e.V. zurücksenden
- Vereine müssen einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt und eine Satzung anfügen
- Kooperationen und Nichteinsatz in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen genannt und bestätigt werden
Die Anerkennung im BFD seitens des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) dauert ca. 6 Wochen. Anschließend erhält die Einsatzstelle die Bestätigung vom BAFzA.