Wir bitten um Unterstützung bei den Unternehmensnummern
Liebe Einsatzstellen,
die Berufsgenossenschaften haben Sie, als Einsatzstelle und somit Arbeitgeber, Mitte November 2022 darüber informiert, dass es eine neue Unternehmensnummer für die Berufsgenossenschaft gibt.
Die Unternehmensnummer löst damit die Mitgliedsnummer ab.
Wir benötigen bis zum 16.12.2022 Ihre neue Unternehmensnummer, damit wir Sie als Einsatzstelle ab Januar 2023 weiterhin abrechnen können. Ohne diese Nummer müssen wir Ihr Mandat zurückgeben und wir können keine UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise übermitteln. Das Resultat ist, dass wir Ihre (jetzigen und auch zukünftigen) Freiwilligen nicht Sozialversichern, sowie das Taschengeld auszahlen, können.
Bitte melden Sie uns schnellstmöglich unter folgendem Link:
- Den Namen Ihrer Berufsgenossenschaft
- Ihre Unternehmensnummer (15 Ziffern) xxxx xxxx xxxx xxx
- Ihren PIN (5-stellig)
Auch Neuverträge im FWD können erst erstellt werden, wenn uns diese Daten vorliegen!
Falls Sie die Nummer nicht vorliegen haben, können Sie sich an Ihr Finanzamt, Steuerberater*in oder Unfallversicherungsträger wenden.
Bitte füllen Sie folgende Abfrage aus: